Ich wurde gerade von Thomas auf etwas hingewiesen. Äußern werde ich mich im Moment nicht weiter dazu, da ich nicht weiß was ich davon halten soll bzw. wie die gesetzlichen Regelungen dazu in Zukunft aussehen werden.
Inhalte wie elektronische Zeitschriften, E-Books, Hochschulprüfungsarbeiten, digitalisierte Fotos und Texte, Musikdateien oder auch Webseiten und dynamische Applikationen sind nun für eine Archivierung vorgesehen.
Bin mal gespannt, wie das noch weiter geht. Hat man nicht als Verfasser ein Urheberrecht und kann entscheiden, was mit den verfassten Artikeln, egal welchen Mediums, umgegangen wird?
Da kommt man Abends heim, will einen Beitrag schreiben und stellt fest…da stimmt irgendwas nicht! Bilder werden nicht mehr angezeigt, Gallery2 läuft nicht :shock:
Gesucht und festgestellt, dass das Problem wohl bei der .htaccess (damit kann man grob gesagt den Server steuern, Freaks wissen es natürlich besser ) liegt. Allerdings war mir nicht ganz klar wo das Problem liegt, daher die Hotline von all-inkl.com angerufen und mein Problem geschildert. Der nette Mann am Telefon hat dann auch festgestellt, dass an der Datei etwas nicht stimmt und die letzte Änderung heute um 16:30 Uhr war. Da saß ich aber gerade im Auto und war auf der A4 unterwegs :evil: Er hat mir dann schnell ein Backup auf meinen FTP geladen und ich konnte die kaputten Dateien zurückspielen, jetzt sollte alles wieder korrekt laufen.
Noch mal Danke! an den Service von all-inkl, ich bin sehr zufrieden mit euch :smile:
Der Bundesrat hat heute das umstrittene Gesetz zur Telekommunikationsüberwachung ohne Einwände passieren lassen. Damit werden Telekommunikationsdienste ab 2008 verpflichtet, die Daten ihrer Kunden sechs Monate lang zu speichern. Festgehalten werden sollen Rufnummer, Beginn und Ende der Verbindung, Datum und Uhrzeit sowie bei Handy-Telefonaten und SMS auch der Standort des Benutzers.
Der Bundestag hat am 9. November 2007 mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD den Gesetzentwurf zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland beschlossen. Das Gesetz bedarf noch der Unterschrift des Bundespräsidenten. Falls diese erfolgt, werden wir vor dem Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz einlegen. Denn die zwangsweise Totalprotokollierung unserer Telekommunikation ist ein eklatanter Verstoß gegen das Fernmeldegeheimnis und das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat sich der scharfen Kritik an Online-Durchsuchungen durch die Geheimdienste gebeugt und die umstrittene Methode vorläufig verboten. “Es gibt ein Moratorium”, sagte eine Ministeriumssprecherin der “Financial Times Deutschland”.