Pflicht zur Archivierung von Webseiten
Ich wurde gerade von Thomas auf etwas hingewiesen. Äußern werde ich mich im Moment nicht weiter dazu, da ich nicht weiß was ich davon halten soll bzw. wie die gesetzlichen Regelungen dazu in Zukunft aussehen werden.
Inhalte wie elektronische Zeitschriften, E-Books, Hochschulprüfungsarbeiten, digitalisierte Fotos und Texte, Musikdateien oder auch Webseiten und dynamische Applikationen sind nun für eine Archivierung vorgesehen.
Quelle: onlinekosten.de
Bin mal gespannt, wie das noch weiter geht. Hat man nicht als Verfasser ein Urheberrecht und kann entscheiden, was mit den verfassten Artikeln, egal welchen Mediums, umgegangen wird?
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