Der Bundesrat hat heute das umstrittene Gesetz zur Telekommunikationsüberwachung ohne Einwände passieren lassen. Damit werden Telekommunikationsdienste ab 2008 verpflichtet, die Daten ihrer Kunden sechs Monate lang zu speichern. Festgehalten werden sollen Rufnummer, Beginn und Ende der Verbindung, Datum und Uhrzeit sowie bei Handy-Telefonaten und SMS auch der Standort des Benutzers.
Der Bundestag hat am 9. November 2007 mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD den Gesetzentwurf zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland beschlossen. Das Gesetz bedarf noch der Unterschrift des Bundespräsidenten. Falls diese erfolgt, werden wir vor dem Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz einlegen. Denn die zwangsweise Totalprotokollierung unserer Telekommunikation ist ein eklatanter Verstoß gegen das Fernmeldegeheimnis und das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat sich der scharfen Kritik an Online-Durchsuchungen durch die Geheimdienste gebeugt und die umstrittene Methode vorläufig verboten. “Es gibt ein Moratorium”, sagte eine Ministeriumssprecherin der “Financial Times Deutschland”.
Vor ein paar Monaten schrieb ich bereits einmal einen Beitrag dazu. Gestern stolperte ich dann über caschy auf etwas Neues zu dem Thema bei heise.de.
Das Bundeskanzleramt hat am heutigen Mittwoch in der Sitzung des Innenausschusses des Bundestags eingeräumt, dass die umstrittenen heimlichen Online-Durchsuchungen von Computern durch Geheimdienste des Bundes bereits seit 2005 auf Basis einer Dienstvorschrift des damaligen Bundesinnenministers Otto Schily (SPD) stattfinden.
Wenn es nach dem Willen von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) geht, dann könnten Computerexperten des Bundeskriminalamts (BKA) bald private PCs unbemerkt via Internet durchsuchen. “Es besteht ein Bedürfnis nach Online-Durchsuchungen”, sagte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums auf Anfrage in Berlin.
Realistisch? Nötig? Überzogen? Durchgeknallt? Irgendwo hat normalerweise doch alles seine Grenzen, immerhin darf man auch nicht so einfach in meine Wohnung oder meine Briefe lesen.
Sicherlich steht in dem Beitrag auch folgendes
Die Durchsuchungen sollen dabei so erfolgen, dass Computerbesitzer, gegen die ein Strafverfahren läuft, nichts davon bemerken.
Aber wer kontrolliert, ob die entsprechenden “Experten” die Software nicht auch nutzen, um bei normalen unschuldigen Personen zu schnüffeln?