Im Forum von nikon-fotografie.de bin ich heute zufällig auf etwas gestoßen, was mir doch sehr zu denken gegeben hat…
Das Bockwürste nicht von fremden Seiten kopiert werden dürfen, hat caschy ja am eigenen Leib erfahren müssen. Kann man davon halten was man will, es ist eben ein fremdes Foto, dessen Urheberrechte einem nicht gehören. :neutral:
Dass aber sogar Bilder aus dem Tierpark Hagenbeck (Punkt 6 der Hausordnung), des Atomiums, der Louvre-Pyramide in Paris oder des Eiffelturms einer schriftlichen Genehmigung zur Veröffentlichung auf einer privaten Seite bedürfen, war mir bisher nicht bekannt und will mir irgendwie ehrlich gesagt auch nicht in den Kopf. Gerade für solche Orte/Sehenswürdigkeiten sind Fotos auf privaten Seiten doch eigentlich die beste Werbung :shock:
Man kann sich zwar zum Teil auf Wikipedia über Bildrechte informieren, aber vieles bleibt doch eine Grauzone, denn eigentlich kann man ja nie abschätzen, ob das fotografierte Gebäude jetzt einem Urheberrecht des Erbauers/Architekten unterliegt, oder nicht :mad:
Wäre schön, eure Meinung dazu zu hören und vielleicht auch den ein oder anderen Tipp/Link zu bekommen, was man darf und was nicht.
Nachtrag: Ich habe auch beim Zoo Leipzig angefragt und die dort gemachten Bilder darf man für private Zwecke ohne Probleme auf seiner Seite veröffentlichen. Dort gelten nur die üblichen Einschränkungen für gewerbliche Bilder.
Update am 06.12.2007:
Der Berliner Zoo verlangt ebenfalls eine schriftliche Genehmigung zur Veröffentlichung von privaten Aufnahmen. (Punkt 13 der AGBs)
Laut einem Bekannten ist im Kölner Dom das fotografieren mit Stativ verboten, gegen Blitz hat scheinbar aber niemand etwas. Wie es mit der Veröffentlichung von privaten Aufnahmen aussieht, weiß ich leider nicht.