neue Vorschriften für Verbandkasten im KFZ
Ich wusste es auch nicht, aber mein Kollege wies mich darauf hin: Seit 1.1.2014 gelten neue Anforderungen an Verbandskästen, welche im KFZ mitgeführt werden.
Seit Jahresbeginn gilt für Verbandkästen eine geänderte DIN-Norm. Verbandkästen nach bisherigem Recht dürfen noch das ganze Jahr 2014 verkauft werden. Ein Verbandskasten ist in jedem Pkw Pflicht. Nach § 35h Absatz 4 StVZO genügt hierfür jeder Verbandkasten, der den Zweck zur Erste-Hilfe-Leistung ausreichend erfüllt. Deshalb darf auch über das Jahr 2014 hinaus der alte Verbandskasten bis zum Erreichen seines Verfallsdatums verwendet werden.
Neu aufgenommen wurde:
- 1 14-teiliges Fertigpflasterset,
- 1 Verbandpäckchen K,
- 2 Feuchttücher zur Hautreinigung
Gestrichen wurde:
- 1 Verbandpäckchen M,
- 1 Verbandtuch BR,
- 4 Stück Wundschnellverband DIN 13019-E 10 × 6
- die Verwendung von Mullbinden als Alternative für Fixierbinden
Für die noch vorhandenen Verbandskästen gibt es schicke Add-On-Pakete.
Da fühlt man sich fast wie damals in den 90ern, als man PCs noch aufgerüstet hat, anstatt ein neues Komplett-Set zu kaufen.
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